Wiwi-Prüfungsamt: Zuständigkeiten, Sprechzeiten
Wir beraten Sie gerne in prüfungsrechtlichen Fragen:
- Prüfungsordnungen (Modulbelegung, Fristenwahrung, Notenverbesserung…)
- FlexNow-System (Prüfung An-/Abmeldungen)
- Abschlussarbeiten
- Studienvorleistungen
- Anträge an Prüfungskommission (Widerspruch, Nachteilsausgleich)
- Anerkennungen von Leistungen anderer Hochschulen (Benotung/Credits)
- Hochschulinterne Wechsel (Semestereinstufung, Anrechnung von Leistungen)
- Klausurorganisation der Orientierungsmodule im Bachelor-Studiengang
- Zeugnisse
Falls Sie nicht genau wissen, ob Ihr Anliegen bei uns richtig ist, melden Sie sich – ggf. leiten wir Sie an die richtigen Ansprechpersonen weiter.
Probleme packen wir gerne lösungsorientiert gemeinsam mit Ihnen an. Kommen Sie besser einmal zu früh zu uns, als zu spät!
Wenn wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen, nutzen wir die Ihnen zugewiesene E-Mail-Adresse (Name[at]stud.uni-goettingen.de) der Universität Göttingen. Sie sind verpflichtet, diese E-Mails regelmäßig abzurufen.
Die stud.uni-Mailadresse ist nur bis zu 1 Jahr nach Ihrem Abschluss erreichbar. Es ist wünschenswert, dass Sie uns noch eine andere (private) E-Mail-Adresse benennen, unter der Sie erreichbar sind. Auch über eine Telefonnummer würden wir uns freuen, um im Notfall mit Ihnen persönlich Kontakt aufnehmen zu können. Bitte tragen Sie diese selbständig in Ihre Studierendendaten ein. (Sollte es hierbei zu Schwierigkeiten kommen, z. B. weil ein Ändern der privaten Mailadresse nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an die Studienzentrale.)
In Vorbereitung für Bescheinigungen und/oder Ihr Abschlusszeugnis: Bitte kontrollieren Sie im eCampus die von Ihnen gemachten Angaben in Ihren Studierendendaten. Sämtliche Vornamen und der Nachname sind so anzugeben, wie sie im amtlichen Dokument (z.B. Personalausweis) erscheinen. Vergewissern Sie sich bitte, ob auch der Geburtsort und das Geburtsland korrekt eingetragen sind. Genau diese Angaben mit den dort gemachten Schreibweisen werden in das Zeugnis übernommen. (Ein Geburtsort z.B. „Peking/Deutschland“ oder „Karl-MarxStadt/Deutschland“ oder „Krakau/Polen“ würde, wenn in Ihren Studierendendaten so hinterlegt, fälschlicherweise im Zeugnis angegeben werden.)
Versand offizieller Bescheide: Diese gehen Ihnen ausschließlich in einer digitalen Version online an Ihre E-Mail-Adresse zu. Um keine wichtigen Informationen und Fristen zu verpassen, checken Sie bitte regelmäßig Ihre „stud.uni“-E-Mails.
Versand von (Zeugnis-)Unterlagen: Halten Sie die Angaben zu Ihrer Wohnanschrift aktuell - kennzeichnen Sie diese eine Adresse bitte als „Postanschrift“.
Die jeweiligen Ordnungen bilden die Grundlage für Ihren Studienverlauf:
- in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Georg-August-Universität finden Sie grundlegende Regelungen, die für alle Studiengänge aller Fakultäten der Uni Göttingen gelten
- in der Wiwi-Rahmenprüfungsordnung (Bachelor-RPO oder Master-RPO) finden Sie allgemeine Bestimmungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu allen Wiwi-Studiengängen
- in der Prüfungs- und Studienordnung (PO oder PStO) finden Sie spezielle Regelungen zu Ihrem Studiengang und die Modulübersicht mit den Pflicht-, Wahlpflicht- und Schlüsselkompetenzmodulen
- auf der Studiengang-Seite Ihres Studiengangs finden Sie weitere Infos zum jeweiligen Studiengang
Lesen Sie die für Ihren Studiengang gültige(n) Studien- sowie Prüfungsordnung(en) unbedingt durch. Nutzen Sie die Links auf der Seite des Prüfungsamtes und nicht die Links, die Sie über die Suchfunktion Ihres Browsers erhalten (nur so können Sie sicher sein, immer die aktuelle und gültige Version zu lesen!). Bei Fragen oder Unsicherheiten zu Ihrem Studienverlauf melden Sie sich bitte frühzeitig im Prüfungsamt oder der Studienberatung.
Prüfungen (Modulprüfungen und Abschlussarbeiten) können Sie nur absolvieren, wenn Sie in FlexNow hierfür angemeldet sind. Das Team vom Prüfungsamt verwaltet und organisiert Ihre Prüfungen. Um eine Übersicht über Ihre Prüfungsleistungen zu erhalten, nutzen Sie bitte das allgemeine Prüfungsverwaltungssystem FlexNow, weitere Informationen und Anleitungen finden Sie hier: FlexNow für Studierende
An Prüfungsleistungen können Sie nur teilnehmen, wenn Sie sich innerhalb der gesetzten Fristen in FlexNow dafür angemeldet haben. Hier finden Sie Informationen zu Modulprüfungen (An- und Abmeldungen, Pflichtstudienberatung nach dem 2. Fehlversuch u. ä.). Hier finden Sie Informationen zur Abschlussarbeit.
Probleme mit An- oder Abmeldungen zu Prüfungsleistungen teilen Sie uns bitte rechtzeitig innerhalb dieser Fristen mit. Nachträgliche Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
- Bei Modulen mit einer beschränkten Platzzahl sind zusätzlich Anmeldungen am Lehrstuhl notwendig
- Eine Nachmeldung in FLEXNOW zu Seminaren findet auch dann nicht statt, wenn Sie sich beim Lehrstuhl angemeldet haben und die Anmeldung in FLEXNOW vergessen haben. Bitte diese doppelte Anmeldung beachten.
- Sie haben in allen Modulen drei Versuche (in wenigen Ausnahmen vier, diese Ausnahmen sind in der Bachelor-RPO geregelt)
Derzeit bestehen für alle Wiwi-Studiengänge Fristen für den Nachweis von bestimmten Prüfungsleistungen! Diese sind für das Weiterführen Ihres Studiums relevant und in der jeweiligen Rahmenprüfungsordnung geregelt.
Werden diese Anforderungen von Ihnen nicht erfüllt, ergeht ein Bescheid über das Erlöschen Ihres Prüfungsanspruches. Ein Weiterstudieren, auch das eines anderen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs, wird an der Fakultät dann nicht möglich sein. Bitte machen Sie sich mit diesen Fristen vertraut und lassen sich bei Bedarf von uns beraten.
Beachten Sie, dass ebenfalls ein „Bescheid über das endgültige Nichtbestehen“ des Studiengangs in den folgenden Fällen ergeht:
- Nichtbestehen von (Pflicht-)Modulprüfungen:
- Bachelor-RPO bzw.
- Master-RPO
- Nichtbestehen Abschlussarbeit: APO
Gründe, die ein Überschreiten der Fristen mit sich bringen, sind möglicherweise eine längere eigene Krankheit, eine notwendige alleinige Betreuung von nahen Angehörigen o. ä. Bitte nehmen Sie den §21 "Schutzbestimmungen" der APO dazu zur Kenntnis und lassen sich bei Bedarf von uns beraten.
(Fehlende Sprachkenntnisse erkennt der Prüfungsausschuss nicht an. Ebenso wenig können finanzielle Probleme und eine damit einhergehende Aufnahme einer beruflichen Arbeit während des Studiums leider nicht anerkannt werden.)
Wenn Ihnen ein o. g. Bescheid ausgestellt wird, so ist das Studieren in Ihrem Studiengang, allen anderen Wiwi-Studiengängen der Uni Göttingen sowie ggf. ein ähnliches Studium an anderen Hochschulen nicht mehr möglich.
Bitte machen Sie sich mit den Regeln der möglichen Notenstreichungen vertraut:
Mono-Bachelor: Bachelor-RPO
2-Fächer-Bachelor: folgt
Bitte machen Sie sich mit den Regeln der möglichen Notenverbesserungsversuche vertraut: Bachelor-RPO
Krankmeldung für Modulprüfungen
Krankmeldung für Abschlussarbeiten (Verlängerung der Bearbeitungszeit)
Es sind schon oft Bescheide wegen eines Täuschungsversuches z.B. beim Tragen einer Uhr oder Mit-sich-führens von Smartphones in Präsenzklausuren ergangen. Auch bei der Bewertung von Online-Klausuren sind in den letzten Semestern vermehrt Täuschungsbescheide auf Grund festgestellter „Gruppenarbeiten“ erfolgt. Nehmen Sie das eigenständige Arbeiten ernst! Die Inanspruchnahme von „KI“ muss in schriftlichen Arbeiten angezeigt werden. Bei einem wiederholten Täuschungsversuch ergeht ein Bescheid über einen endgültigen Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen
Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Anerkennungen. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf frühzeitig mit uns in Verbindung, damit Leistungen innerhalb der vorgegebenen Fristen (s. o.) eingetragen werden können.
Gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung (APO) können Prüfungs- und Studienleistungen nur von immatrikulierten Personen erbracht werden. Studierende müssen während des gesamten Prüfungszeitraumes immatrikuliert sein. Erst wenn alle für den Abschluss notwendigen Prüfungsleistungen mindestens bestanden sind, sollten Sie sich exmatrikulieren.
In der Immatrikulationsordnung ist die Erstattung von Abgaben und Entgelten geregelt. "Erfolgt die Exmatrikulation ... vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn, sind die geleisteten Abgaben und Entgelte auf Antrag zu erstatten." Die Exmatrikulation erfolgt erst an dem Tag, an dem Ihr Antrag bei der Studienzentrale eingeht. Das bedeutet für Sie:
Berücksichtigen Sie bitte bei der Festlegung des Startzeitpunktes, dass die Prüfenden für Bachelorarbeiten 8 Wochen und für Masterarbeiten 12 Wochen Korrekturfrist haben. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie HIER
Wichtiger Hinweis: Es wird keine automatische Exmatrikulation durchgeführt. Diese müssen Sie bei Bedarf selbständig bei der Studienzentrale. oder über die Selbstbedienungsfunktion durchführen. Eine Immatrikulations-/ und Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie ebenfalls dort.
trans*, inter* und nicht-binäre Studierende, die ihren Vornamen und/oder ihren Geschlechtseintrag ändern lassen möchten (z.B. für die studentische E-Mail-Adresse oder für Zeugnisdokumente), können dies auch ohne gerichtlichen Beschluss durchführen lassen. Die Informationsseite finden Sie hier