Die Abschlussarbeit wird durch das Prüfungsamt angemeldet, Sie können sich nicht selbstständig für die Bachelor- oder Masterarbeit in FlexNow registrieren.
Das Thema muss NICHT bei uns abgeholt werden. Wir melden Sie zu dem von dem/der Betreuer*in angegebenen Starttermin an.
Erfolgt der Versand der Anmeldung zeitgleich an das Prüfungsamt und die Studierenden, wird die Arbeit direkt angemeldet und der angegebene Starttermin nicht
berücksichtigt.
Die Betreuer*innen senden die E-Mail mit der Anmeldung zur Abschlussarbeit ausschließlich an das Prüfungsamt via Mail an wiwipa@uni-
goettingen.de.
Für die Anmeldung der Arbeit benötigen wir eine Mail von dem jeweiligen Lehrstuhl (der BA/MA betreuenden Person) mit den folgenden Informationen:
Matrikelnummer
Name, Vorname Student*in
Thema/Titel der Arbeit (deutsch und englisch)
Hinweis: Wird die Arbeit auf englisch verfasst, ist ein deutscher Titel nicht notwendigsize>
Starttermin (genaues Datum)
Name Erstgutachter*in
Name Zweitgutachter*in
Bei externen Gutachtenden, bitte immer die aktuelle E-Mail Adresse angebensize>
Information, ob es sich um eine externe Abschlussarbeit handelt, die in Kooperation mit einem Unternehmen oder einer externen Institution entsteht („Externe Abschlussarbeiten bezeichnen z.B. eine Arbeit im Rahmen
einer Tätigkeit innerhalb eines Unternehmens, oder im Rahmen einer Arbeit mit Einbindung des Unternehmens (z.B. indem eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt und ausgewertet wurde). Eine vertragliche Vereinbarung ist
nicht notwendig.“)
Nur für Sustainable Development Studies: Die Abschlussarbeit muss im gewählten Schwerpunkt (Entwicklungsökonomik, Globalisierung, Nachhaltigkeit, Regionalstudien) geschrieben werden. Das
Übereinstimmen des Themas der Bachelorarbeit mit dem Schwerpunkt muss im Voraus bestätigt werden.
Für die Abschlussarbeiten des BWL-Departments gibt es einheitliche Bewerbungszeiträume: 01.02.-15.02., 01.06.-15.06., 01.10.-15.10. über ein zentrales Vergabeverfahren
Für die VWL-Professuren gibt es kein zentrales Vergabeverfahren. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte den Webseiten der einzelnen Professuren.
Den ehemals benötigten Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit brauchen Sie NICHT zur Bewerbung bei den Professuren.
Das Prüfungsamt überprüft vor der Anmeldung, ob Sie die Voraussetzungen (siehe Prüfungsordnung) erfüllen.
Notenauszug für Anmeldung der Abschlussarbeit
In Flexnow unter der Rubrik „Leistungsnachweise“ können Sie sich verschiedene Datenblätter (Leistungsnachweise und weitere Bescheinigungen) für Ihren Studiengang im PDF-Format erzeugen.
Ein Leistungsnachweis vom Prüfungsamt ist nicht erforderlich.
Wie viele Bewerbungen?
Sie können sich bei mehreren Lehrstühlen bewerben, um so die Chance zu erhöhen einen Platz zu erhalten.
Erhalten Sie mehrere Zusagen, sagen Sie bitte den nicht gewünschten Platz zeitnah ab, um anderen Studierenden eine Möglichkeit zu geben, einen Platz zu erhalten.
Hinzunahme, Auslassungen oder Veränderungen selbst einzelner Wörter müssen Sie mit Betreuer*in absprechen.
Ihr*e Betreuer*in teilt die Änderung dem Prüfungsamt mit, und zwar vor Abgabe der Arbeit.
Fristverlängerung
Mono-Bachelor und Master max. Velängerung: drei Wochen (21 Tage)
2-Fächer-Bachelor max. Verlängerung: vier Wochen (28 Tage)
Für die Verlängerung reichen Sie uns bitte über das eFormular im eCampus (Hauptmenü -> Formulare -> Formulare des Prüfungsamts -> Fristverlängerung von Abschlussarbeiten (alle) und schriftl. Prüfungsleistungen) das entsprechende Attest (ausschließlich als PDF) ein. Eine Anleitung finden Sie hier.
Durch das Einreichen der Atteste über das eFormular, erhalten Sie eine Bestätigungsmail und die Gutachter eine automatische Rückmeldung bezüglich der Fristverlängerung.
Mit Attesten, die über die max. mögliche Verlängerung hinaus gehen, ist ein entschuldigter Abbruch möglich. Dies melden Sie uns bitte direkt per E-Mail an wiwipa@uni-goettingen.de. Dieser Versuch wird daraufhin annulliert und zählt nicht. Die neue Arbeit muss mit einem neuen Thema angemeldet werden.
Bis wie viel Uhr muss ich meine Abschlussarbeit uploaden?
Am Abgabetag haben Sie bis 23:59 Uhr Zeit, Ihre Abschlussarbeit in FlexNow hochzuladen.
Verschiebt sich die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit aufgrund von Krankheit, gilt dasselbe. An dem Ihnen mitgeteilten Abgabedatum können Sie die Abschlussarbeit bis 23:59 Uhr in FlexNow hochladen.
Eine Abgabe um und nach 00:00 Uhr ist nicht mehr fristgerecht.
Upload
Bitte laden Sie die Abschlussarbeit ausschließlich als PDF-Datei in FlexNow hoch.
Ggf. bis zu zwei Anhänge im PDF- oder ZIP-Dateiformat sind möglich.
Die Gesamtgröße aller Dateien darf 100 MB nicht überschreiten.
Nach erfolgter Abgabe werden die Dateien per E-Mail an die Gutachter*innen versendet.
Studierende erhalten eine Bestätigungsmail, über die erfolgreiche Abgabe.
Upload-Probleme
Sollten technische Probleme beim Upload entstehen, senden Sie die Abschlussarbeit fristgerecht per E-Mail an das Prüfungsamt: wiwipa@uni-goettingen.de und nicht an Ihre*Ihren Betreuerin*Betreuer.
Bei technischen Poblemen benötigen wir eine genaue Beschreibung des Problems (mit Screenshot).
Wie erfahre ich mein Abgabedatum?
Die Bekanntgabe des genauen Abgabedatums erfolgt in einer automatischen E-Mail, sobald die Arbeit durch das Prüfungsamt in FlexNow angemeldet bzw. eingetragen wurde.
Nach der Anmeldung ist die Abschlussarbeit für Sie in FlexNow sichtbar.
Selbstständigkeitserklärung
Die Selbstständigkeitserklärung sollte am Ende Ihrer Abschlussarbeit anhängen.
Eine eingescannte Unterschrift ist nicht erforderlich - schon allein um auch die Dateigröße so gering wie nötig zu halten.
Fordert die Professur kein spezielles Vorgehen, können Sie sich aus FlexNow heraus eine Selbständigkeitserklärung erstellen lassen. Hier finden Sie eine Anleitung dazu.
Beim Upload muss, mittels Häkchen, versichert werden, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde.
Sperrvermerk
Vor Beginn muss mit der betreuenden Person der Ablauf besprochen werden bzw. was Sie einhalten müssen.
Diese Informationen erhalten Sie nicht im Prüfungsamt.
Abschlussarbeit in Kooperation mit externen Gutachtenden
Ja, ist möglich:
Der/Die Erstgutachter*in muss immer eine prüfungsberechtigte Person der WiWi-Fakultät sein. Sie müssen also eine*n Erstgutachter*in finden, welche*r die Arbeit mit einem externen Gutachter oder einer externen Gutachterin gemeinsam betreuen möchte.
Die externe Person muss schon vor Beginn der Arbeit von der Prüfungskommission berufen werden.
Der Antrag auf Bestellung eines externen Gutachters/einer externen Gutachterin wird von dem/der Erstgutachter*in an die Prüfungskommission unter wiwipa@uni-goettingen.de gestellt.
Nachdem alle Formalitäten festgelegt sind, ändert sich am weiteren Ablauf nichts.
Abschlussarbeit in Kooperation mit Gutachtenden aus anderen Fakultäten
Ja, ist möglich:
Die Studierenden müssen Gutachtende finden, die mit einer Kooperation zwischen WiWi-Fakultät und der fremd Fakultät einverstanden sind.
Eine Person muss zur selbstständigen Lehre berechtigt sein.
Die andere Person muss zu mindestens promoviert haben.
Bearbeitung bzw. Anmeldung/Abgabe Urlaubssemester
Eine Bearbeitung ist auch im Urlaubssemester möglich.
Drei Wochen vor Ende des Urlaubssemester kann begonnen werden.
Drei Wochen in ein Urlaubssemester hinein kann abgegeben werden.
Bei Beurlaubung wegen Auslandssemester gibt es keine Begrenzung.
Bearbeitung und Abgabe der Bachelorarbeit im ersten Mastersemester
Beachten Sie, dass Sie evtl. eine Fristverlängerung für den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses Ihres Bachelorstudiums über die WiWi-
Studienberatung stellen müssen, sofern alle anderen Module erbracht sind.
Bearbeitungszeiten und Korrekturfristen von Bachelor- und Masterarbeiten
Bachelor: Bearbeitungszeit 12 Wochen in
Betriebswirtschaftslehre
Sustainable Development Studies
Volkswirtschaftslehre
Wirtschaftsinformatik
Wirtschaftspädagogik
Die Korrekturfrist (Einreichung Gutachten) sollte 8 Wochen nicht überschreiten.
Master: Bearbeitungszeit 20 Wochen in
Angewandte Statistik
Development Economics
Finanzen, Rechnungswesen und Steuern
Global Business
History of Global Markets
Management
Marketing und E-Business
Steuerlehre
Unternehmensführung
Wirtschaftsinformatik
Master: Bearbeitungszeit 17 Wochen in
International Economics
Wirtschaftspädagogik
Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung
Die Korrekturfrist (Einreichung Gutachten) sollte 12 Wochen nicht überschreiten.
In welcher Sprache kann die Abschlussarbeit verfasst werden?
In der Sprache des Studiengangs, i. d. R. in deutscher Sprache
In Absprache zwischen Studierende und Prüfende kann die Abschlussarbeit auch in englischer Sprache verfasst werden
Ausnahme: Master Development Economics, da es sich um einen englischsprachigen Studiengang handelt. In Absprache kann die Arbeit auch auf Deutsch verfasst werden