Welche Aufgaben erfüllt die GFA?
Die GFA sorgt für die Entwicklung, Pflege und Sicherung von Standards für Zugangsvoraussetzungen sowie die Betreuung der Auswahl- und Prüfungsverfahren in der Promotionsausbildung der Agrar- und Forstwissenschaften.
Die GFA übernimmt folgende Aufgaben (§2 der GFA-Ordnung):
- Beratung Promovierender und Promotionsbetreuender in nicht wissenschaftlich-inhaltlichen Fragen,
- Gewährleistung eines Betreuungsverhältnisses zwischen Promovierenden und Betreuenden, das auf Grundlage der Rechtsvorschriften die Rechte und Pflichten aller Beteiligten garantiert insbesondere durch den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung,
- Informationsbereitstellung zu Promotionsmöglichkeiten im Bereich der Agrar- und Forstwissenschaften und Aktivitäten der GFA.
- Organisation von Veranstaltungen zur Vermittlung von Methodenkompetenz und Schlüsselqualifikationen sowie zur Berufseinmündung,
- Förderung guter wissenschaftlicher Praxis,
- Vermittlung bei Konflikten zwischen Promovierenden und Betreuenden,
- Unterstützung und Anregung von Initiativen der beteiligten Fakultäten zur Einwerbung von Drittmitteln (insbesondere bei Graduiertenkollegs, Promotionsprogrammen und Promotionsstudiengängen), Unterstützung beim Entwurf entsprechender Anträge,
- Vergabe von Reisekostenbeiträgen und anderen Förderungen nach Maßgabe vorhandener Mittel,
- Vergabe von Übergangsstipendien,
- Förderung von Auslandskontakten und -aufenthalten, Angebote zur außerfachlichen Qualifizierung und Integration ausländischer Promovierender,
- Mitwirkung an der Alumni-Arbeit,
- Förderung von Gleichstellung, Diversität und Familienfreundlichkeit,
- Prüfungsverwaltung, sofern diese nicht durch einzelne Promotionsprogramme oder Trägerfakultäten wahrgenommen wird.