Welche Aufgaben erfüllt die GFA?

Die GFA sorgt für die Entwicklung, Pflege und Sicherung von Standards für Zugangsvoraussetzungen sowie die Betreuung der Auswahl- und Prüfungsverfahren in der Promotionsausbildung der Agrar- und Forstwissenschaften.

Die GFA übernimmt folgende Aufgaben (§2 der GFA-Ordnung):


  • Beratung Promovierender und Promotionsbetreuender in nicht wissenschaftlich-inhaltlichen Fragen,
  • Gewährleistung eines Betreuungsverhältnisses zwischen Promovierenden und Betreuenden, das auf Grundlage der Rechtsvorschriften die Rechte und Pflichten aller Beteiligten garantiert insbesondere durch den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung,
  • Informationsbereitstellung zu Promotionsmöglichkeiten im Bereich der Agrar- und Forstwissenschaften und Aktivitäten der GFA.
  • Organisation von Veranstaltungen zur Vermittlung von Methodenkompetenz und Schlüsselqualifikationen sowie zur Berufseinmündung,
  • Förderung guter wissenschaftlicher Praxis,
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Promovierenden und Betreuenden,
  • Unterstützung und Anregung von Initiativen der beteiligten Fakultäten zur Einwerbung von Drittmitteln (insbesondere bei Graduiertenkollegs, Promotionsprogrammen und Promotionsstudiengängen), Unterstützung beim Entwurf entsprechender Anträge,
  • Vergabe von Reisekostenbeiträgen und anderen Förderungen nach Maßgabe vorhandener Mittel,
  • Vergabe von Übergangsstipendien,
  • Förderung von Auslandskontakten und -aufenthalten, Angebote zur außerfachlichen Qualifizierung und Integration ausländischer Promovierender,
  • Mitwirkung an der Alumni-Arbeit,
  • Förderung von Gleichstellung, Diversität und Familienfreundlichkeit,
  • Prüfungsverwaltung, sofern diese nicht durch einzelne Promotionsprogramme oder Trägerfakultäten wahrgenommen wird.