Häufig gestellte Fragen (FAQ)
ALLGEMEIN
- Wo finde ich die offiziellen Vorschriften ("Ordnungen") zur BQT III?
- Wann kann ich die BQT III absolvieren und welchen Umfang hat sie?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mit der BQT III zu starten?
- Wie und wo melde ich mein Praktikum an?
- Wie wird mit Feiertagen und Fehlzeiten umgegangen?
- Copy of
- Wie weise ich die BQT III nach?
- Gibt es Vorgaben, welche Inhalte im Rahmen des stationären Teils bzw. des ambulanten Teils der BQT III erfüllt werden müssen?
- Die Klinik hat einen eigenen (klinikinternen) Laufzettel zur Bescheinigung von Einzelleistungen. Kann dieser Laufzettel auch als Nachweis der BQT III genutzt werden?
STATIONÄRE BQT III
- Wie finde ich eine Einrichtung für die Durchführung der stationären BQT III?
- Kann ich das Praktikum auf verschiedene Einrichtungen aufteilen?
- Meine BQT III Einrichtung verlangt einen Nachweis für ein Pflichtpraktikum. Wer stellt diese Bescheinigung aus?
- Gibt es eine zeitliche Begrenzung (max. Zeitraum) für die stationäre BQT III?
AMBULANTE BQT III
- Wo kann ich die ambulante BQT III absolvieren?
- Wie setzt sich die ambulante BQT III zusammen?
- Wie werden die 150 Stunden ambulante Tätigkeit dokumentiert?
- Wie erfahre ich, welche Bausteine aktuell im ambulanten Bereich angeboten werden?
- Kann ich den ambulanten Teil der BQT III vor dem stationären Teil absolvieren?
PRÜFUNGSANAMNESEN
- Gibt es eine Vorgabe, wie viele der vier Prüfungsanamnesen im stationären Bereich geschrieben werden müssen?
- Wann und wo sollen die Prüfungsanamnesen abgegeben werden?
- Ich habe meine Prüfungsanamnesen erst nach der stationären BQT-III fertiggestellt und mir fehlt auf dem Deckblatt die Unterschrift der betreuenden Person der Klinik. Wie soll ich vorgehen?
- Ich bin mir bei einigen Angaben auf dem Deckblatt unsicher.
- An wen wende ich mich für die Verbuchung der Leistungspunkte für die BQT-III? Welche Nachweise sind für die Verbuchung nötig?