Bisheriger Studiengang: Rechtswissenschaften (erste Prüfung) -
gewünschter Teilstudiengang: Rechtswissenschaften (2-Fächer-BA)

Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Teilstudiengang nur zusammen mit einem zweiten Teilstudiengang eines weiteren Faches studieren können.

Der Studiengang ist zulassungsfrei, es ist lediglich der Antrag auf Zulassung zur Immatrikulation im Online-Portal zu stellen.

Alle Leistungen und demgemäß auch Fachsemester aus dem Examensstudiengang werden von Amts wegen angerechnet.

Tragen Sie also im Zulassungsantrag für den Teilstudiengang Rechtswissenschaft im Rahmen des 2 Fächer-Bachelorstudienganges einfach das nächsthöhere Fachsemester ein. Sollte dieses außerhalb der Regelstudienzeit von sechs Fachsemstern liegen, tragen Sie bitte das 6. Fachsemester ein.

Nachdem die Immatrikulation durchgeführt wurde, erfolgt die Eintragung der von Ihnen erbrachten Leistungen automatisch, allerdings frühestens zu Beginn des jeweiligen Semesters. Es werden sowohl bestandene als auch nicht bestandene Leistungen angerechnet. Dieses wirkt sich auf die Wiederholungsmöglichkeit der Prüfungsleistung aus. Ein gesonderter Antrag auf Anerkennung ist nicht erforderlich.

Bitte haben Sie wegen der Eintragung etwas Geduld. Je nach Anzahl der zu bearbeitenden Anträge kann die Bearbeitung bis in die Vorlesungszeit andauern. Wir bitten dafür um Verständnis und bitten gleichzeitig von Rückfragen diesbezüglich abzusehen. Die Anerkennung von Leistungen ist unproblematisch, da die Prüfungsleistungen überwiegend äquivalent sind, so dass Sie in der Regel von einer Anerkennung ausgehen können.