Bisheriger Studiengang: Rechtswissenschaften (erste Prüfung) - gewünschter Teilstudiengang: Rechtswissenschaft (2-Fächer-BA)
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Teilstudiengang Rechtswissenschaft nur zusammen mit einem zweiten Teilstudiengang eines weiteren Faches studieren können.
Der Wechsel des Studiengangs ist bei der Studienzentrale mit dem Onlineformular Antrag auf Änderung des Studienverlaufs zu beantragen. Alle Leistungen und demgemäß auch Fachsemester aus dem Examensstudiengang werden von Amts wegen angerechnet.
Tragen Sie also für den Bachelorstudiengang einfach das nächsthöhere Fachsemester ein (maximal aber das 6. Fachsemester, da eine Immatrikulation außerhalb der Regelstudienzeit nicht möglich ist). Möchten Sie den bisherigen Studiengang fortführen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an. Sie studieren dann im Doppelstudium.
In diesem Fall ist es erforderlich, dass nach erfolgter Immatrikulation Prüfungsleistungen in jedem Fach gesondert angemeldet werden müssen, d. h. wenn Prüfungsleistungen für beide Studiengänge erbracht werden sollen, müssen diese zwingend auch in beiden Studiengängen, also doppelt angemeldet werden. Eine Nachmeldung oder Umbuchungsmöglichkeit gibt es im Nachhinein grundsätzlich nicht.
Nachdem die Änderung des Studienverlaufes durchgeführt wurde, erfolgt die Eintragung der von Ihnen erbrachten Leistungen automatisch. Es werden sowohl bestandene als auch nicht bestandene Leistungen angerechnet. Dieses wirkt sich auf die Wiederholungsmöglichkeit der Prüfungsleistung aus. Ein gesonderter Antrag auf Anerkennung ist nicht erforderlich.
Bitte haben Sie hinsichtlich der Eintragungen etwas Geduld. Je nach Anzahl der zu bearbeitenden Anträge kann die Bearbeitung bis in die Vorlesungszeit andauern. Wir bitten dafür um Verständnis und bitten gleichzeitig von Rückfragen diesbezüglich abzusehen.