Die Abschlussarbeit wird durch das Prüfungsamt angemeldet, Sie können sich nicht selbstständig für die Bachelor- oder Masterarbeit in FlexNow registrieren.
Das Thema muss NICHT bei uns abgeholt werden. Wir melden Sie zu dem von dem Betreuer*inn angegebenen Starttermin an.
Erfolgt der Versand der Anmeldung zeitgleich an das Prüfungsamt und die Studierenden, wird die Arbeit direkt angemeldet und der angegebene Starttermin nicht berücksichtigt.
Die Betreuerinnen*Betreuer senden die E-Mail mit der Anmeldung zur Abschlussarbeit ausschließlich an das Prüfungsamt via Mail an wiwipa@uni-goettingen.de.
Für die Anmeldung der Arbeit benötigen wir eine Mail von dem jeweiligen Lehrstuhl (der BA/MA betreuenden Person) mit den folgenden Informationen:
- Matrikelnummer
- Name, Vorname Student*in
- Thema/Titel der Arbeit (deutsch und englisch)
(Hinweis: wird die Arbeit auf englisch verfasst, ist ein deutscher Titel nicht notwendig) - Starttermin (genaues Datum)
- Name Erstgutachter*in
- Name Zweitgutachter*in
- Information, ob es sich um eine externe Abschlussarbeit handelt, die in Kooperation mit einem Unternehmen oder einer externen Institution entsteht („Externe Abschlussarbeiten bezeichnen z.B. eine Arbeit im Rahmen einer Tätigkeit innerhalb eines Unternehmens, oder im Rahmen einer Arbeit mit Einbindung des Unternehmens (z.B. indem eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt und ausgewertet wurde). Eine vertragliche Vereinbarung ist nicht notwendig.“)
Video-Anleitung zum Upload von Abschlussarbeiten
Bewerbung- direkt bei den Lehrstühlen/Professuren nicht beim Prüfungsamt
- die Bewerbung beim Lehrstuhl erfolgt meist über ein Bewerbungsformular oder via Mail
- für die Abschlussarbeiten des BWL Departments gibt es einheitliche Bewerbungsfristen: 15.02., 15.06., 15.10.
- eine Übersicht der BWL Professuren finden Sie hier. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte den einzelnen Lehrstühlen
- den ehemals benötigten Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit brauchen Sie NICHT zur Bewerbung bei den Lehrstühlen
- das Prüfungsamt überprüft vor der Anmeldung, ob Sie die Voraussetzungen (siehe Prüfungsordnung) erfüllen
- In Flexnow unter der Rubrik „Leistungsnachweise“ können Sie sich verschiedene Datenblätter (Leistungsnachweise und weitere Bescheinigungen) für Ihren Studiengang im PDF-Format erzeugen
- ein Leistungsnachweis vom Prüfungsamt ist nicht erforderlich
- Sie können sich bei mehreren Lehrstühlen bewerben, um so die Chance zu erhöhen einen Platz zu erhalten
- Erhalten Sie mehrere Zusagen, sagen Sie bitte den nicht gewünschten Platz zeitnah ab, um anderen Studierenden eine Möglichkeit zu geben, einen Platz zu erhalten
Mono-Bachelor/Master:
- Abschlussarbeiten können an allen Lehrstühlen der WiWi Fakultät geschrieben werden (Professuren WiWi-Fakultät)
BA/MA Wirtschaftspädagogen:
- die Abschlussarbeit kann auch im Zweitfach geschrieben werden
- die Anmeldung erfolgt über das WiWi Prüfungsamt
BA/MA Wirtschaftsinformatik:
- die Abschlussarbeit kann auch in der Informatik geschrieben werden
- die Anmeldung erfolgt über das WiWi Prüfungsamt
2-Fach-Bachelor VWL
- die Abschlussarbeit muss an einem Lehrstuhl des Departments VWL geschrieben werden
- Prüfende aus dem Department BWL sind NICHT wählbar
- soll die Abschlussarbeit im zweiten Fach (nicht WiWi) geschrieben werden, erfolgt die Anmeldung über das entsprechende Prüfungsamt der anderen Fakultät
- schicken Sie die Absagen die Sie von den Lehrstühlen erhalten haben per Mail an uns unter wiwipa@uni-goettingen.de
- Innerhalb der WiWi-Fakultät wird geprüft welche Lehrstühle noch freie Kapazitäten haben, an dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben können
- Sie müssen die möglichen Prüfenden/Themen nicht annehmen
- ob Sie Themenvorschläge angeben dürfen und wie viele, besprechen Sie bitte direkt mit den Prüfenden
- Nein, Sie müssen nur den Upload in FlexNow durchführen
- das Prüfungsamt kann Ihnen hierzu keine Auskunft geben
- die meisten Lehrstühle haben Leitfaden/Hinweise, wie die Abschlussarbeit angefertigt werden soll
- ansonsten fragen Sie bitte direkt bei Ihren Betreuer*innen nach
- der Einsatz von ChatGPT muss vollständig transparent erfolgen
- eine explizite Kennzeichnung von mit ChatGPT erzeugten Passagen ist erforderlich
- Studierende sollten zudem erklären, in welcher Art und Weise ChatGPT für die Erstellung der Prüfungsleistung genutzt wurde
- die Nutzungserklärung müssen Sie an das Ende Ihrer Abschlussarbeit hängen
Beispielvorlage:
In der hier vorliegenden Arbeit habe ich ChatGPT oder eine andere KI wie folgt genutzt:
[ ] gar nicht
[ ] bei der Ideenfindung
[ ] bei der Erstellung der Gliederung
[ ] zum Erstellen einzelner Passagen, insgesamt im Umfang von …% am gesamten Text
[ ] zur Entwicklung von Software-Quelltextent
[ ] zur Optimierung oder Umstrukturierung von Software-Quelltexten
[ ] zum Korrekturlesen oder Optimieren
[ ] Weiteres, nämlich: …
Ich versichere, alle Nutzungen vollständig angegeben zu haben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben werden als Täuschungsversuch gewertet.
Weitere Informationen finden Sie hier
- Hinzunahme, Auslassungen oder Veränderungen selbst einzelner Wörter, mit Betreuer*in absprechen
- Betreuer*in teilt die Änderung dem Prüfungsamt mit, vor Abgabe der Arbeit
- Mono-Bachelor und Master max. Velängerung: drei Wochen (21 Tage)
- 2-Fächer-Bachelor max. Verlängerung: vier Wochen (28 Tage)
- Für die Verlängerung reichen Sie uns bitte über das eFormular im eCampus (Hauptmenü -> Formulare -> Formulare des Prüfungsamts -> Erkrankung/Rücktritt von Prüfungsleistungen) das entsprechende Attest (ausschließlich als PDF) ein.
Eine Anleitung finden Sie HIER. - Durch das Einreichen der Atteste über das eFormular, erhalten
- Sie eine Bestätigungsmail
- die Gutachter eine automatische Rückmeldung bezüglich der Fristverlängerung
- mit Attesten die über die max. mögliche Verlängerung hinaus gehen, ist ein entschuldigter Abbruch möglich. Dies melden Sie uns bitte direkt per Mail an wiwipa@uni-goettingen.de
- dieser Versuch wird annulliert und zählt nicht
- die neue Arbeit muss mit einem neuen Thema angemeldet werden
- am Abgabetag haben Sie bis 23:59 Uhr Zeit Ihre Abschlussarbeit in FlexNow hochzuladen
- Verschiebt sich die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit, aufgrund von Krankheit, gilt dasselbe. An dem Ihnen mitgeteilten Abgabedatum können Sie die Abschlussarbeit bis 23:59 Uhr in FlexNow hochladen
- eine Abgabe um und nach 00:00 Uhr ist nicht mehr fristgerecht
- bitte laden Sie die Abschlussarbeit ausschließlich als PDF Dateiformat hoch
- ggf. bis zu zwei Anhängen in PDF oder ZIP Datiformat
- Gesamtgröße aller Datein darf 100 MB nicht überschreiten
- nach erfolgter Abgabe werden die Dateien per E-Mail an die Gutachter versendet
- sollten technische Probleme beim Upload entstehen, senden Sie die Abschlussarbeit fristgerecht per Mail an das Prüfungsamt wiwipa@uni-goettingen.de
- NICHT an Ihre*Ihren Betreuerin*Betreuer
- bei technischen Poblemen benötigen wir eine genau Beschreibung des Problems (mit Screenshot)
- die Bekanntgabe des genauen Abgabedatums erfolgt in einer automatischen E-Mail, sobald die Arbeit durch das Prüfungsamt in FlexNow angemeldet bzw. eingetragen wurde
- nach der Anmeldung ist die Abschlussarbeit für Sie in FlexNow sichtbar
- die Selbstständigkeitserklärung sollte am Ende Ihrer Abschlussarbeit hängen
- eine eingescannte Unterschrift ist nicht erforderlich, um auch die Dateigröße so gering wie nötig zu halten
- Fordert der Lehrstuhl kein spezielles Vorgehen, können Sie sich aus FlexNow heraus eine Selbständigkeitserklärung erstellen lassen. Hier finden Sie eine Anleitung dazu
- beim Upload muss, mittels Häkchen, versichert werden, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde
- vor Beginn muss mit der betreuenden Person besprochen werden wie der Ablauf ist bzw. was Sie einhalten müssen
- diese Informationen erhalten Sie nicht im Prüfungsamt
Ja, ist möglich
- Erstgutachter immer eine prüfungsberechtigte Person der WiWi Fakultät. D. h. Sie müssen einen Erstgutachter finden, der die Arbeit mit einem externen Gutachter gemeinsam betreuen möchte
- die externe Person muss schon vor Beginn der Arbeit von der Prüfungskommission berufen werden
- der Antrag auf Bestellung eines externen Gutachters wird vom Erstgutachter an die Prüfungskommission unter wiwipa@uni-goettingen.de gestellt
- Nachdem alle Formalitäten festgelegt sind, ändert sich am weiteren Ablauf nichts
- Prüfungsberechtigte Personen Allgemeine Prüfungsordnung § 11
- eine Bearbeitung ist auch im Urlaubssemester möglich
- drei Wochen vor Ende des Urlaubssemester kann begonnen werden
- drei Wochen in ein Urlaubssemester hinein kann abgegeben werden
- bei Beurlaubung wegen Auslandssemester gibt es keine Begrenzung
- beachten Sie, dass evtl. eine Fristverlängerung für den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses Ihres BA-Studiums über die Studienberatung WiWi stellen müssen, sofern alle anderen Module erbracht sind
-
Bearbeitungszeit 12 Wochen in
- Betriebswirtschaftslehre
- Sustainable Development Studies
- Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftspädagogik
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Korrekturfrist (Einreichung Gutachten)
- sollten 8 Wochen nicht überschreiten
Master
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Bearbeitungszeit 20 Wochen in
- Angewandte Statistik
- Development Economics
- Finanzen, Rechnungswesen und Steuern
- Global Business
- History of Global Markets
- Management
- Steuerlehre
- Unternehmensführung
- Wirtschaftsinformatik
-
Bearbeitungszeit 17 Wochen in
- International Economics
- Wirtschaftspädagogik
- Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung
-
Korrekturfrist (Einreichung Gutachten)
- sollten 12 Wochen nicht überschreiten