Maßnahmen für Verwaltung und Leitung
V.1 Überprüfung bei Personaleinstellung
Kommentare und Anmerkungen
Verantwortlich für Initiierung: Zuständige Leitung
Verantwortlich für Umsetzung: Führungskräfte, Personalabteilung
- Qualifikationen und Fähigkeiten sollten vor einer Einstellung geprüft werden:
- Eine Überprüfung der Angaben dient auch der Prüfung der Vertrauenswürdigkeit.
- Für Personal, an das aufgrund der vorgesehenen Tätigkeiten besonderen Anfor-derungen an die Vertrauenswürdigkeit gestellt werden, sollten zusätzliche Überprüfungen erfolgen (z.B. durch polizeiliche Führungszeugnisse).
Kommentare und Anmerkungen
Bisher keine
V.2 Einweisung bei Einstellung
Kommentare und Anmerkungen
Verantwortlich für Initiierung: Zuständige Leitung
Verantwortlich für Umsetzung: Führungskräfte
- Nach der Einstellung ist unverzüglich sicher zu stellen, das neu eingestelltes Per-sonal für die zugewiesenen Aufgaben angemessen in der Informationssicherheitsrichtlinie insbesondere in den relevanten Maßnahmenkatalogen unterwiesen und darauf verpflichtet ist.
- Es ist sicher zu stellen, das neu eingestelltes Personal und Personal, bei dem die Aufgabenzuweisung verändert wurde, in die Betriebskonzepte eingewiesen wer-den, die für die zugewiesenen Aufgaben relevanten sind.
- Besondere Berechtigungen sollen nur erteilt werden, wenn eine angemessene Einweisung erfolgt ist und die Befähigung für die zugewiesene Aufgabe sichergestellt wurde.
Kommentare und Anmerkungen
Bisher keine
V.3 Regelmäßige Schulung von Personal
Kommentare und Anmerkungen
Verantwortlich für Initiierung: Zuständige Leitung
Verantwortlich für Umsetzung: Führungskräfte
- Grundlegende Schulung zur Informationssicherheit sollen regelmäßig als verpflichtende Präsenzschulung oder Online-Schulung erfolgen.
- Schulung für spezifische Informationssysteme sollten entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Betriebskonzepte erfolgen.
Kommentare und Anmerkungen
Bisher keine
V.4 Vertretungsregelungen
Kommentare und Anmerkungen
Verantwortlich für Initiierung: Zuständige Leitung
Verantwortlich für Umsetzung: Führungskräfte
- Führungskräfte müssen sicherstellen, dass angemessene Vertretungsregelungen für alle Aufgabenbereiche sichergestellt sind.
- Vertretungsregelungen sind zu dokumentieren.
Kommentare und Anmerkungen
Bisher keine