Presseinformation: Praxisimpuls: neue Handreichung für Aufsichtsräte in Deutschland
Nr. 19 - 05.02.2025
Wirtschaftswissenschaftler der Universität Göttingen unterstützt Regierungskommission
(pug) Digitalisierung, Klimawandel, militärische Konflikte und andere globale Herausforderungen zwingen Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle und -prozesse in immer schnelleren Zyklen anzupassen. Entscheidungsmöglichkeiten müssen in immer höherer Frequenz neu priorisiert und bewertet werden. Auch die Aufsichtsräte der betreffenden Unternehmen müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen, da ihre retrospektive Kontrolle eine Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolgs in einem volatilen Umfeld womöglich nicht mehr gewährleisten kann. Angesichts dieses Spannungsfelds hat die Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)“ mit Beteiligung der Universität Göttingen einen Praxis-Impuls „Effektive Aufsichtsratsarbeit durch aktive Strategiebegleitung“ veröffentlicht.
„Der Praxis-Impuls soll Unternehmen helfen, ihre Aufsichtsratsarbeit zu reflektieren und mögliche Ansatzpunkte zu ihrer Verbesserung zu finden“, erläutert Prof. Dr. Michael Wolff, Inhaber der Professur für Management und Controlling an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen, der gemeinsam mit Prof. Dr. Georg Gutmann von der Universität St. Gallen am Papier mitgearbeitet hat. „Denn insbesondere die Strategiebegleitung durch den Aufsichtsrat weist in vielen Unternehmen noch Defizite auf.“
Der Praxis-Impuls umfasst sieben konkrete Ansatzpunkte, um die Arbeit eines Aufsichtsrats strategiebegleitend und nicht nur retrospektiv zu gestalten. Beispiele sind eine ernstgemeinte strategiekonforme Weiterbildung des Aufsichtsrats, die Nutzung strategieabgeleiteter Anforderungsprofile für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats oder die regelmäßige und kritische Evaluierung der eigenen Arbeit.
„Das Papier soll Aufsichtsratsgremien helfen, sich weiter in Richtung eines Sparringspartners für den Vorstand im Bereich der Strategieentwicklung und -implementierung zu entwickeln, ohne dass die Geschäftsführungskompetenz und -autonomie des Vorstands eingeschränkt wird“, so Wolff. Auf diese Weise könne der Aufsichtsrat mit höherer Wahrscheinlichkeit sicherstellen, dass Unternehmen den aktuellen Herausforderungen erfolgreich begegnen. Zudem könnten durch eine aktive Strategiebegleitung die in vielen Aufsichtsratsgremien vorhandenen Erfahrungen und Kompetenzen besser genutzt werden. Der Praxisimpuls ist online unter www.dcgk.de/de/kommission/praxis-impulse.html zu finden.
Der „Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK)“ ist eine von der Bundesministerin der Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission aus Vertreterinnen und Vertretern von Vorständen und Aufsichtsräten kapitalmarktorientierter Unternehmen und deren Stakeholdern. Sie formuliert Standards guter Unternehmensführung im DCGK, den sie jährlich überprüft. Die Standards werden dabei nicht allein von der Kommission erarbeitet, sondern auf der Grundlage von Dialogen mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit formuliert.
Kontakt:
Prof. Dr. Michael Wolff
Georg-August-Universität Göttingen
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Professur für Management und Controlling
Platz der Göttinger Sieben 3, 37073 Göttingen
Telefon: (0551) 39-27273
E-Mail: michael.wolff@uni-goettingen.de
Internet: www.controlling.uni-goettingen.de